Arbeitgeber als Versorgungsträger
Die Direktzusage ist von den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung der bedeutendste Durchführungsweg. Sie wird häufig auch als Pensionszusage oder unmittelbare Versorgung bezeichnet. Letzteres macht deutlich, dass der Arbeitgeber bei dieser Form des Versorgungswerkes selbst Versorgungsträger ist. Er trägt sowohl alle abgesicherten biometrischen Risiken, als auch die mit dem Kapitaldeckungsverfahren verbundenen Kapitalanlagerisiken.
Zur Risikobegrenzung werden häufig so genannte Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Bilanziell werden die gegenüber den Arbeitnehmern bestehenden Versorgungsverpflichtungen in Form von Pensionsrückstellungen ausgewiesen.
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Marc Frost
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