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Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben sich die Hand

Unterstützungskasse

 

Steuerfreie Ansparphase

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von mehreren Unternehmen - den Mitgliedsunternehmen - durch finanzielle Zuwendungen getragen wird.

Der Arbeitgeber sagt den Mitarbeitern beitragsorientierte Leistungszusagen im Rahmen von kongruenten rückgedeckten Versorgungen zu, die von der Unterstützungskasse an den versorgungsberechtigten Arbeitnehmer erbracht werden.

Während der Ansparphase erfolgt die Finanzierung steuerfrei.

Erst die Versorgungsleistungen unterliegen dem i.d.R. günstigen, niedrigeren Steuersatz (nachgelagerte Besteuerung aus nicht selbstständiger Arbeit nach § 19 EStG) im Rentenalter und ggf. der Beitragspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Vorteile für Sie als Arbeitgeber

  • Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mit steuerlich abzugsfähigen Zuwendungen
  • Keine Bilanzberührung
  • Minimierter Verwaltungsaufwand durch Serviceleistungen der Unterstützungskasse

Vorteile für Ihre Arbeitnehmer

  • Versteuerung der Versorgungsleistung im Rentenalter unter Nutzung von Freibeträgen (insbesondere Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Versorgungs-Freibetrag)
  • Besonders interessant für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen zur Minimierung des individuellen Versorgungsbedarfs bis zu 75 % des letzten Bruttogehaltes (Angemessenheit)
  • Versorgung als Kapitalzusage mit hohem Hinterbliebenenschutz oder als Rentenzusage

Ihr Ansprechpartner

Ralf Hustedt

Telefon: 0221 / 160 88-40
Telefax: 0221 / 160 88-69
E-Mail: r.hustedt@pax-versicherung.de