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News Privatkunden
Mitversicherung von Kindern in der Privathaftpflicht
Unverheiratete Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, sind so lange bei der Privathaftpflicht-Versicherung ihrer Eltern mitversichert, bis sie eine Erstausbildung abgeschlossen haben, mit der sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Eine Fortbildung setzt die Erstausbildung voraus.
Mitversicherung von Kindern in der Privathaftpflicht
News Institutionen
Steuerliche Behandlung von betrieblichen Unfallversicherungen
Wie wirken sich Prämien und Leistungen einer privaten oder betrieblichen Unfallversicherung steuerlich aus? Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu neue Regelungen heraus gegeben...
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