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Versicherungslexikon

Abgeltungsteuer
Sie wird direkt von den Banken auf Zinsen, Dividenden und Kurse abgeführt. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent; dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Staatlich geförderte Vorsorgeanlagen, wie die Riester-Rente, unterliegen der Steuer nicht, ebenso wenig bestimmte Lebensversicherungen. Sparer, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, können sich einen Teil der Abgeltungsteuer über die Steuererklärung zurückholen. Steuerzahler mit höheren Individualsätzen profitieren. Wer keine Steuern zahlt, kann sich mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung von der Abgeltungsteuer befreien lassen.
(Quelle: Stuttgarter Versicherung)
Abschläge
Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente, Renten wegen Erwerbsminderung (vor Vollendung des 63. Lebensjahrs), Hinterbliebenenrenten (wenn der Versicherte vor dem 63. Geburtstag verstorben ist) werden Abschläge vorgenommen. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden 0,3 Prozent abgezogen.
(Quelle: Stuttgarter Versicherung)
Abschreibungen
Im Investitionen anzuregen, werden die Abschreibungsmodalitäten für Betriebe günstiger: befristet auf zwei Jahre gilt eine degressive Abschreibung von 25 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter. Für kleine und mittlere Betriebe gelten Sonderabschreibungen.
(Quelle: Stuttgarter Versicherung)
Aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert entscheidet mit über die Höhe der Rente. Er entspricht der monatlichen Altersrente, die ein Durchschnittsverdiener für ein Kalenderjahr bekommen würde. Würde dieser Versicherte 2009 ein sozial versicherungspflichtiges Jahreseinkommen von 30.879 Euro haben, bekäme er daraus eine monatliche Rente in Höhe von 26,56 Euro. Der aktuelle Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt. Er errechnet sich unter anderem aus der Entwicklung der Bruttolöhne, dem Beitragssatz in der Rentenversicherung und dem Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern.
Anrechnungszeiten
Anrechnungszeiten sind Zeiten ohne eigene Beiträge, zum Beispiel der Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft/Mutterschaft, Arbeitslosigkeit und schulische Ausbildung. Diese werden in der Berechnung der Rente berücksichtigt. Anrechnungszeiten wurden in den letzten Jahren verstärkt gestrichen. So werden Schul- und Studienzeiten mit Rentenbeginn 2009 komplett gestrichen.
Anwartschaftsphase
Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz besteht, aber vom Versicherer keine Leistungen erbracht werden. Beginn der Anwartschaftsphase ist in aller Regel der technische Versicherungsbeginn.
Anzeigepflichtverletzung
Eine Anzeigepflichtverletzung besteht dann, wenn der anzeigepflichtige Versicherungsnehmer (oder die versicherte Person) beim Abschluss der Versicherung eine erhebliche Gefahrtatsache, die er kannte oder hätte kennen müssen, unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen hat. Die Versicherungsgesellschaft ist in diesem Falle nicht an den Versicherungsvertrag gebunden,
Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag sinkt für18 Monate auf 3,3 und 2,8 Prozent. Mitte 2010 steigt er auf 3,0 Prozent. Krankenversicherung: Der Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 bringt zahlreiche Neuerungen. Für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent des Bruttoverdiensts. Für neun von zehn Mitgliedern steigt damit der Beitrag. Außerdem kann jede einzelne Kasse einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern. Für freiwillig Versicherte der gesetzlichen Kassen gilt ein ermäßigter Satz von 14,9 Prozent. Gegen Arbeitsunfähigkeit müssen sie sich gesondert versichern.
(Quelle: Stuttgarter Versicherung)
Aufstockungsbeitrag
Der Aufstockungsbeitrag ist eine freiwillige Beitragszahlung von geringfügig Beschäftigten, mit der sie den vom Arbeitgeber gezahlten Pauschalbeitrag bis zum regulären Versicherungsbeitrag auffüllen können. Dies führt in der Regel zur Versicherungspflicht. Damit können Versicherte Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung erwerben, wie z. B. Erwerbsminderungsrente, Rehamaßnahmen und „Riesterförderung“.
Auslands-Schadenschutz
Wenn der Unfallgegner den Schaden verursacht hat, wird die komplette Schadenabwicklung übernommen und der Schaden so ersetzt, als ob der Unfallgegner eine > Kfz-Haftpflichtversicherung nach deutschen Versicherungsbedingungen abgeschlossen hätte. Die Leistungen des Versicherers richten sich nach deutschem Recht. Wird von einigen Versicherungsgesellschaften gegen Aufpreis zur Kfz-Haftpflichtversicherung angeboten.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet Sicherheit weltweit. In der privaten Krankheitsvollversicherung ist dieser Schutz weitgehend erhalten. Vollständigen Krankenschutz im Ausland für gesetzlich Versicherte bietet nur die private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente und Krankenhausaufenthalte sowie Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Sie zahlt allerdings nur bei nicht vorhersehbaren Behandlungen im Ausland, also nicht für Behandlungen, die vor Beginn der Auslandsreise bereits feststanden.
Autoschutzbrief
Hilft bei Unfall, Panne, Diebstahl oder Totalschaden des Fahrzeugs. Er koordiniert die Hilfeleistungen und ersetzt die Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, für die Bergung des Fahrzeuges sowie das Abschleppen und Unterstellen bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Außerdem übernimmt der Versicherer die Kosten für den Fahrzeugrücktransport, Mietwagen, Fahrzeugverzollung oder -verschrottung sowie den Ersatzteilversand. Vorgesehen sind auch personenbezogene Leistungen, wie Übernachtungskosten bei Panne und Unfall, Kosten für die Weiter- und die Rückfahrt, den Krankenrücktransport, die Rückholung von Kindern bis zur Hilfe im Todesfall.Die Kontaktaufnahme in solchen Notfällen erfolgt über das Servicecenter des Versicherers. Der Autoschutzbrief wird in der Regel zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, manchmal auch der Vollkasko, abgeschlossen.
AVB
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln die für alle Vertragsparteien in gleicher Weise gültigen Bestimmungen. Sie sind ein integrierter Bestandteil des Versicherungsvertrages.
BaFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die BAFin ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Sie hat ihre Dienstsitze in Bonn und Frankfurt am Main und beschäftigt rund 1.000 Mitarbeiter. Die BAFin beaufsichtigt etwa 2.700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und über 700 Versicherungsunternehmen.

Begünstigter

Person, die im Rahmen einer Begünstigung als anspruchsberechtigt hinsichtlich des Versicherungsanspruchs bezeichnet wird. 

Beitrag
Der Beitrag ist der Preis dafür, dass man eine Versicherung in Anspruch nimmt. Beiträge werden auch Prämien genannt.
Beitragbemessungsgrenzen
Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden müssen, steigen. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Grenze auf 5.400 Euro pro Monat in West- und auf 4.550 Euro im Monat in Ostdeutschland. Für die Kranken- und Rentenversicherung gilt eine einheitliche Grenze von 3.675 Euro pro Monat. Das über der Bemessungsgrenze liegende Einkommen beleibt beitragsfrei.
(Quelle: Stuttgarter Versicherung)
Beitragserstattung
Eine Beitragserstattung kommt in der Rentenversicherung dann in Frage, wenn die fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt ist oder wenn Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, zum Beispiel in der irrtümlichen Annahme, dass Versicherungspflicht bestanden hat.
Beitragsfreie Zeiten
Beitragsfreie Zeiten in der Rentenversicherung sind Zeiten, in denen der Versicherte zwar keine eigenen Beiträge gezahlt hat, diese aber bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Dies sind Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten und Zurechnungszeiten.
Beitragssatz Rentenversicherung
Der Beitragssatz wird jährlich neu festgelegt und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. 2009 liegt dieser bundesweit bei 19,9 Prozent.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der Absicherung gegen finanzielle Belastungen im Falle der Berufsunfähigkeit. Tritt diese ein, werden die Beitragszahlungen eingestellt. Der Versicherte erhält eine sofortige Rente in vertraglich vereinbarter Höhe.
Berücksichtungszeiten
Berücksichtigungszeiten in der Rentenversicherung sind Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag des Kindes und Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürfteigen in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1992 und dem 31. März 1995. Der Versicherte erwirbt dadurch zwar keinen Rentenanspruch, aber die Berücksichtigungszeiten zählen bei bestimmten Renten zur Erfüllung von Wartezeiten mit.
Betriebliche Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers. Die betriebliche Altersvorsorge wird vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossen. Im Versicherungsfall erhalten der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen die Versicherungssumme entweder direkt vom Versicherungsunternehmen oder über den Arbeitgeber.
Bezugsgröße Rentenversicherung
Sie wird aus dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten des jeweils vorletzten Jahres berechnet, getrennt nach alten und neuen Bundesländern. Die Bezugsgröße bestimmt z. B. die Höhe des Regelbeitrages für pflichtversicherte Selbständige. Die monatliche Bezugsgröße beträgt 2009 in den alten Bundesländern 2.520 Euro, in den neuen 2.135 Euro.
Bundeszuschuss
Der Bundeszuschuss ist der Beitrag des Bundes zur Finanzierung der Rentenversicherung. Mit ihm werden versicherungsfremde Leistungen bezahlt, für die eigentlich der Bund zuständig ist. Er beträgt 2009 ca. 60 Milliarden Euro.

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