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Betriebliche Altersvorsorge

Das stetig sinkende Versorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung macht eine steuerbegünstigte betriebliche Zusatzversorgung dringend notwendiger und wichtiger denn je.

Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz rund um die Uhr, in der ganzen Welt, im Beruf und während der Freizeit.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Nichts ist stetiger als der Wandel

Auch die betriebliche Altersversorgung muss sich an die veränderten demografischen Strukturen, an die rentenpolitischen Reformen sowie an arbeits- und steuerrechtliche Modifikationen anpassen.

Informieren Sie sich hier über die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Direkt mehr Sicherheit

Die Direktversicherung ist einer der am meisten verbreiteten und attraktivsten Durchführungswege. Sie zeichnet sich durch die günstige steuerliche Behandlung und den Wegfall einer Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) aus.

 

Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes wurde sie zum 1.1.2005 neu geordnet und in das System der so genannten nachgelagerten Besteuerung integriert. Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seiner Mitarbeiter abschließt. Die steuerfreien Prämien können der Arbeitgeber oder der Mitarbeiter selbst im Wege der Entgeltumwandlung finanzieren. Bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West können jährlich zu Gunsten einer Direktversicherung aufgewendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Beitrag sogar um weitere 1.800 Euro jährlich erhöht werden.

Anwartschaft und Leistungen 

Im Versorgungsfall fließen die Leistungen dem Arbeitnehmer oder seinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen zu. Erst dann sind die fälligen Zahlungen steuerpflichtig. Auch im Fall des vorzeitigen Ausscheidens oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bleiben die Versorgungsanwartschaften auf Grund des unwiderruflichen Bezugsrechts zugunsten des Arbeitnehmers uneingeschränkt erhalten. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber können unverfallbare Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Portabilität auf den Nachfolgearbeitgeber übertragen werden. Auch die Mitnahme des Versicherungsvertrages und eine Fortsetzung mit privaten Beiträgen ist grundsätzlich möglich.

Vorteile für Sie als Arbeitgeber

  • Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung mit steuerlich abzugsfähigen Beiträgen

  • Einfache Einrichtung eines Durchführungsweges

  • Einfache Erfüllbarkeit des Rechtsanspruchs auf betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung

  • Keine Zahlung von PSVaG-Beiträgen notwendig

  • Keine Bilanzberührung

  • Nachgelagerte Besteuerung ab 2005

Vorteile für Ihre Arbeitnehmer

  • Grundsätzlich zwei Fördermöglichkeiten (§ 3.63 EStG, § 10a, 79ff EStG) nebeneinander nutzbar.

  • Ggf. Steuerersparnis bei der pauschalen Lohnversteuerung anstelle der individuellen Lohnbesteuerung.

  • Bei vorzeitigem Ausscheiden Vertragsfortsetzung durch den Arbeitnehmer oder neuen Arbeitgeber möglich.

  • Komplett steuerfreie Einzahlung

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch

Unsere Experten stehen Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Schicken Sie uns gerne über "Jetzt Anfragen" eine kurze Nachricht mit Ihrem Anlegen und wir melden uns bei Ihnen.

Ihre Ansprechpartner - Robert Dombrowski

Telefon: (0221) 160 88-34

Telefax: (0221) 160 88-69

Email: r.dombrowski@pax-versicherung.de

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