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D&O-Versicherung
Die „D&O“ Directors-and-Officers-Versicherung, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt.
Ob GmbH, gGmbH, e.V. oder Stiftung - Organmitglieder haften mit ihrem gesamten Privatvermögen uneingeschränkt und sollten sich dementsprechend absichern.
Verantwortung beruhigt tragen.
Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschaden- Haftpflicht für Organmitglieder, d.h. für Aufsichtsräte, Vorstände, Geschäftsführer und andere Mitarbeiter in Führungspositionen, wenn aufgrund schuldhaften Fehlverhaltens bei der Tätigkeit ein Vermögensschaden entsteht, für den das Unternehmen oder ein Organmitglied persönlich von Dritten (Außenhaftung) oder ein Organmitglied von der eigenen Gesellschaft (Innenhaftung) haftbar gemacht wird.
Ein D&O-Vertrag schützt das Privatvermögen der versicherten Personen vor Haftpflichtansprüchen aus Vermögensschäden im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit. Gleichzeitig wird damit aber auch das Firmenvermögen geschützt, weil die durch Organmitglieder verursachten Vermögensschäden ebenfalls unter den D&O-Versicherungsschutz fallen.
Umfassender Versicherungsschutz
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Abwehrfunktion: gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von Haftpflichtansprüchen
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Schadensausgleichsfunktion: Befriedigung von begründeten Ansprüchen
Schadenbegleitservice
Über unser bundesweites Anwaltsnetzwerk sorgen wir im Schadenfall für einen erfahrenen Fachanwalt für D&O-Haftungsfälle und gewährleisten eine bestmögliche Wahrnehmung der Kundeninteressen. Übrigens nicht nur bei erwiesenem Schadenfall, sondern auch schon im Falle des Verdachts.
Tipp
Da Organmitglieder bei schuldhafter Pflichtverletzung uneingeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen gegenüber Unternehmen oder Dritten haften, nimmt der Wunsch, eine solch verantwortungsvolle Tätigkeit nur noch mit einer D&O auszuüben, immer mehr zu.
Es gibt viele Konzepte, die nur scheinbar Sicherheit bieten. Prüfen Sie nicht erst im Ernstfall, ob Ihres den Anforderungen Ihres Unternehmens entspricht. Ein unverbindlicher Bedingungsvergleich lohnt sich in Leistung und Preis!
Unsere D&O-Anwälte beraten Sie gerne.
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Unsere Experten stehen Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Schicken Sie uns gerne über "Jetzt Anfragen" eine kurze Nachricht mit Ihrem Anlegen und wir melden uns bei Ihnen.
Ihr Ansprechpartner - Dirk Paulath (Geschäftsführer)
Telefon: (0221) 160 88-31
Telefax: (0221) 160 88-69
Email: d.paulath@pax-versicherung.de