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Rechtsschutz-versicherung
Rechtsschutzversicherungen haben in den letzten Jahren einen immer höheren Stellenwert unter den Versicherungszweigen eingenommen. Die Zunahme von Rechtsstreitigkeiten im sozialen Bereich (Mietrecht, Straßenverkehr) sowie die immer komplizierter werdenden rechtlichen Zusammenhänge in Verträgen (Arbeits- oder Kaufverträge) sind hierfür die Gründe.
PRODUKT
Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht dem Versicherungsnehmer die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen und trägt im Rahmen der Vereinbarung des Vertrages die dafür erforderlichen Kosten.
Diese deckt einen weitgehenden Bereich der für die Mehrzahl der Bürger und Bürgerinnen relevanten Rechtsgebiete ab. Ohne eine solche Versicherung scheuen viele den Gang zum Anwalt oder gar eine gerichtliche Auseinandersetzung, da die finanziellen Belastungen nicht unerheblich sind.
Was ist versichert?
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Schadenersatz-Rechtsschutz
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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
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Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
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Straf-Rechtsschutz
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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
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Opfer-Rechtsschutz
Wer ist versichert?
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Der Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter aller auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger
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Der Versicherungsnehmer als Erwerber solcher Fahrzeuge
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Der Versicherungsnehmer als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges zu Lande und Anhänger
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Der Versicherungsnehmer als Fahrer fremder Fahrzeuge (privat oder beruflich)
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Berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge
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Für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein angegebenen Lebenspartner und die minderjährigen Kinder besteht auch Versicherungsschutz in ihrer Eigenschaft als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern.
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